AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen – Stand: 2010

  1. Geltungsbereich:
    Unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte und Nebenleistungen wie technische Hinweise. Auskünfte oder ähnliches. sowie für alle geschäftlichen Kontaktaufnahmen zum Besteller. wie zum Beispiel der Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder der Anbahnung eines Vertrages. selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.
    Werden im Einzelfall auch Schuldverhältnisse zu Personen begründet, die nicht selbst Vertragspartner werden sollen, so gelten auch gegenüber diesen Dritten die Haftungsbestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, soweit dieselbe gegenüber den Dritten bei Begründung des Schuldverhältnisses einbezogen wurde. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Dritte bei Begründung des Schuldverhältnisses von den Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Kenntnis erlangt hat oder bereits hatte.
    Von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Früher getroffene Vereinbarungen oder frühere Fassungen
    unserer Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden durch diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aufgehoben. Die Entgegennahme von Leistung und Lieferung gilt als Anerkennung der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Vertragsschluss:
    Die jeweilige schriftliche, mündliche oder fernmündliche Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach eigener Wahl sofort fernmündlich, durch Zusendung der bestellten Ware oder aber innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung oder Aushändigung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen. Für den Umfang der Lieferung ist unser schriftliches Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für die Vereinbarung einer besonderen Beschaffenheit der zu liefernden Sache oder für die Vereinbarung einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
    Die in Prospekten, Anzeigen Preislisten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben. Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichte. Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur Annäherungswerte, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  3. Lieferung:
    Wir liefern nach unserer freien Wahl unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers ab unserem eigenen Firmensitz, ab dem Werk des Herstellers oder ab dem Firmensitz des Lieferanten. Mit Übergabe der Ware zum Versand geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt. Auf Wunsch des Bestellers wird die zu liefernde Ware auf dessen Kosten gegen Transportschäden versichert.
    Lieferfristen und -termine stellen stets bestmögliche Angaben dar, sind aber generell unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme bzw. mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Der Beginn der Lieferfrist, sowie die Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass der Besteller die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen frist- und ordnungsgemäß erbringt und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen leistet. Fixgeschäfte sind ausgeschlossen.
    Wird die Lieferung bzw. Leistung durch Maßnahmen höherer Gewalt wie z.B. Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen oder sonstige Ereignisse im In- und Ausland. die wir nicht zu vertreten haben. verzögert, so verlängert sich die Leistungsfrist angemessen um die Dauer der Beeinträchtigung und deren Nachwirkungen. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Unterlieferanten eintreten. Soweit das Ereignis höherer Gewalt die dauerhafte Unmöglichkeit der Leistung zur Folge hat, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gründe höherer Gewalt sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie ohne unser Verschulden während eines bereits bestehenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen unseren Kunden unverzüglich mitteilen.
    Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und —termine befreit den Besteller, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in der Regel vier Wochen betragenden Nachrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf dieser Frist ablehnen werde. Liegt seitens des Verkäufers lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadenersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungskauf oder Ersatzvornahme beschränkt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen.
  4. Preise:
    Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Verkäufers zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Verkäufers (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).
  5. Zahlungsbedingungen:
    Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
    Zahlungen haben direkt an uns zu erfolgen. Alle Zahlungen an Vertreter oder sonstige Personen erfolgen auf eigene Gefahr des Zahlenden. Zahlung durch Wechsel, Scheck oder Akzepte ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur zahlungshalber. Einziehungs- und Diskontspesen werden dem Käufer berechnet. Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen. für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
  6. Eigentumsvorbehalt:
    Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis keine aus der Bestellung entstandene Forderung mehr vorhanden ist.
    Die nachfolgende Regelung gilt nur im unternehmerischen Verkehr: Bestehen neben der uns aus der Bestellung zustehenden Forderung im Zeitpunkt der Lieferung noch andere Forderungen gegenüber dem Besteller, so behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher oben bezeichneten Forderungen vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt wird verlängert auf alle Forderungen des Bestellers, die dieser aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren oder aus dem Weiterverkauf der neu hergestellten Waren erwirbt. Die Forderungen werden uns in Höhe des offenstehenden Rechnungsbetrages abgetreten. Der Besteller tritt diese künftigen Forderungen sicherheitshalber zum Zeitpunkt der Entstehung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bzw. der neu hergestellten Ware nur mit der Maßgabe berechtigt. dass seine Kauf- bzw. Werklohnforderung gemäß vorstehenden Bestimmungen auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Besteller nicht berechtigt.
    Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Unsere Sicherungsrechte hindern den Besteller nicht, über uns gehörige Gegenstände oder uns sicherungshalber abgetretene Forderungen im normalen Geschäftsbetrieb zu verfügen. Ein normaler Geschäftsbetrieb liegt nicht mehr vor, wenn der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns einen Monat nach Verzugseintritt in Rückstand kommt. Wechsel bei ihm protestiert werden, die Zahlungseinstellung erfolgt oder ein Insolvenzantrag gestellt wird. In diesem Fall ist der Besteller auf unser Verlangen hin verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretungen bekannt zugeben. den Einzug der Forderungen zu unterlassen und den Einzug durch uns zuzulassen. Auf unser Verlangen hin ist der Besteller ferner verpflichtet, uns auf erstes Anfordern die Adressen seiner Drittbesteller bekannt zugeben.
    Auf Verlangen des Lieferanten sind wir verpflichtet, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen übersteigt.
  7. Gewährleistung:
    Der Besteller hat die Ware nach Erhalt unverzüglich — vor allem auf sichtbare Schäden und Mängel — zu prüfen. Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind vom Besteller unverzüglich ab Erhalt der Lieferung zu rügen. Versäumt der Besteller die Absetzung der Rüge binnen einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach dem Erhalt der Ware, gilt die gelieferte Ware auch in Ansehung des Mangels als genehmigt.
    Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des BGB und wird eine bewegliche Sache geliefert (Verbrauchsgüterkauf), so kann er nach den gesetzlichen Bestimmungen Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die Ansprüche verjähren in 2 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn bei Lieferung von neuen Sachen. Bei Lieferung von gebrauchten Sachen verjähren die Ansprüche in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ein Anspruch auf Schadensersatz auf grund eines leicht fahrlässigen Verhaltens, das keine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) darstellt, besteht nicht, soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht, verspätet oder mangelhaft erbrachter Leistung verjährt in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ist der Besteller Unternehmer im Sinn des BGB und wird eine gebrauchte Sache geliefert, ist jegliche Mängelgewährleistung ausgeschlossen.
    In allen anderen Fällen besteht ein Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz nur nach den folgenden Bestimmungen:
    Bei Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit der Sache oder bei Vorliegen eines sonstigen Sachmangels nach § 434 Abs. 1 Satz 2 BGB, nehmen wir bei fristgerechter Rüge für einen Zeitraum von 1 Jahr nach unserer Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) vor. Wurde von uns eine zweimalige Beseitigung des Mangels versucht oder eine einmalige Nachlieferung einer mangelfreien Sache vorgenommen und konnte der vorhandene Mangel dadurch nicht beseitigt werden. so kann der Besteller anstelle der Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache den Kaufpreis mindern oder nach angemessener Fristsetzung Rückgängigmachung des mit uns abgeschlossenen Vertrages verlangen.
  8. Haftung:
    Wird unsere fällige Leistung nicht, verspätet oder mangelhaft erbracht, so kann der Besteller Schadensersatz nur verlangen:
    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf unserer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen oder auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits oder der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) eines unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    c) für Schäden. die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, oder für Schäden, für die wir nach dem Gesetz zwingend haften. Eine weitergehende Haftung aufgrund eines arglistigen Verhaltens bleibt unberührt. Im Falle der einfachen fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den typischer Weise zu erwartenden Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden jedweder Art, insbesondere solche, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Ansprüche aus Delikt ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Ansprüche wegen und gegen unsere Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbegrenzung findet auch dann keine Anwendung, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
    Sollten zur Anbahnung oder Abwicklung des Schuldverhältnisses zwischen den Parteien Dritte beauftragt oder einbezogen werden, so gelten die oben bezeichneten Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkungen auch zugunsten der Dritten.
  9. Produkthaftung:
    Bestehen in den Staaten, in denen der Besteller unsere Produkte weiterveräußern wird, im Vergleich zum deutschen Recht abweichende, insbesondere schärfere Produkthaftungs- bzw. Produktsicherungsvorschriften, so hat uns der Besteller hierauf bei Auftragsabgabe hinzuweisen. In diesem Fall sind wir berechtigt. innerhalb eines Monats vom Vertrag zurückzutreten. Versäumt der Besteller diese Aufklärung. so können wir binnen eines Monats. nachdem wir von der entsprechenden Rechtslage erfahren haben, vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller ist im letzteren Falle dazu verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter, die über unsere Leistungspflicht bei einem vergleichbaren Produkthaftungsfall in Deutschland hinausgehen, freizustellen. Dies gilt auch dann, wenn wir am Vertrag festhalten.
  10. Schlussbestimmungen:
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Reutlingen, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Besteller in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Dem Besteller ist bekannt, dass Daten aus dem Geschäftsverkehr. auch personenbezogene Daten. gespeichert und im Rahmen der geschäftlichen Erforderlichkeit verarbeitet und an Dritte übermittelt werden müssen. Mit dieser
    Datenerfassung und -verarbeitung ist der Besteller einverstanden. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zu unseren Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Compare List